Parkordnung
Liebe Besucher,
wir möchten, dass Ihr Besuch im Opel-Zoo ein schönes Erlebnis für Sie wird. Daher bitten wir Sie Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere zu nehmen. Mit Eintritt in den Opel-Zoo haben Sie die nachfolgenden Regeln, die unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellen, akzeptiert.
1. Parken
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln der StVO. Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, bitten wir Sie die Anweisungen auf den Parkplätzen genau zu befolgen. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Achten Sie beim Verlassen darauf, dass Ihr Fahrzeug verschlossen ist. Bei Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges übernehmen wir keine Haftung. Das gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosionen oder andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Das Anbringen von Werbung auf unseren Parkplätzen und an den geparkten Fahrzeugen ist untersagt.
2. Eintrittskarten
Der Zoo darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Sie berechtigen während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Opel-Zoo. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Tageskarten sind personengebunden und verlieren nach Verlassen des Zoos ihre Gültigkeit. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht gestattet. Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab dem Tag des Erwerbs für die Dauer eines Jahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den Opel-Zoo. Zur Ausstellung der Jahreskarte erfasst der Opel-Zoo den Namen, die Anschrift sowie ein Lichtbild der auf der Jahreskarte ausgewiesenen Person unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDschG). Sie ist nicht übertragbar. Ein Weiterverkauf der Eintritts- oder Jahreskarten sowie kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintritts- oder Jahreskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an den Opel-Zoo zurückzugeben. Der Opel-Zoo behält sich vor, betroffene Personen künftig vom Zoobesuch auszuschließen; gegen sie wird Strafanzeige erstattet.
3. Aufsichtspflicht
Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, welche nicht über die notwendige Reife verfügen die Zooregeln zu beachten oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Zoo. Wir bitten die aufsichtführenden Personen und Eltern, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.
4. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu beachten. Dies gilt für das Rauchverbot in den Tierhäusern und an anderen ausgewiesenen Orten. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Zoogelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen werden. Den Anordnungen des Zoopersonals ist Folge zu leisten. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Inlineskates etc. ist im Zoo aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ebenso nicht erlaubt ist das Mitbringen von Tieren, mit Ausnahme von Hunden an der kurzen Leine. Bei maulkorbpflichtigen Hunden ist dies nur mit angelegtem Maulkorb gestattet. Ergänzend hierzu gilt die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO). Abfälle, Papier und Zigarettenkippen sind nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Ferner ist untersagt, Gegenstände in die Gehege und Wasserbecken zu werfen. Tiere könnten an den verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken. Bitte verlassen Sie nicht die Besucherwege und die ausdrücklich für Besucher zugänglichen Bereiche. Bitte betreten Sie nicht die Grünanlagen. Wir möchten Sie dringend davor warnen, Sicherheitsgitter/ -absperrungen zu erklettern oder zu übersteigen. Setzen sie Ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen.
5. Haftung
Wir haften, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist, nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, nicht jedoch für Fälle einfacher und leichtester Fahrlässigkeit. Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtung der Benutzungsanleitungen oder Anweisungen entstehen.
6. Füttern der Tiere
Füttern ist im Zoo erlaubt mit Ausnahme der Tiere in einem mit einem Fütterungsverbot gekennzeichneten Gehege. Es darf allerdings ausschließlich mit dem vom Zoo angebotenen Futter gefüttert werden. Der Opel-Zoo behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen und auch künftig vom Zoobesuch auszuschließen.
7. Benutzung der Spielplätze und sonstigen Einrichtungen
Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielplätzen, dem Streichelzoo, Feuerstellen und ähnlichen Einrichtungen, sind die Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Kinder unter 5 Jahre dürfen die Spielplätze nur in Begleitung aufsichtführender Erwachsener aufsuchen. Auf dem Spielplatz befindet sich auch eine Feuerstelle. Der Zutritt zu dieser ist jedermann gestattet. Der Spielplatz und deren Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu behandeln. Auf dem Spielplatz ist insbesondere folgendes untersagt:
Einrichtungen, Geräte, Bepflanzungen und Einfriedung zu beschädigen; Spielgeräte unsachgemäß zu benutzen; Sandkasten und Aufbauten zu verunreinigen; Abfälle nicht ordnungsgemäß wegzuwerfen. Das Betreten und die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zoo haftet den berechtigten Besuchern hinsichtlich der Plätze und Geräte nur im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitspflicht. Er haftet insbesondere nicht für Verletzungen, die durch falsche Benutzung der Anlagen entstehen und die sich Kinder untereinander zufügen. Den Anordnungen des Zoopersonals ist Folge zu leisten.
8. Werbung und Anbieten von Waren
Werbung auf dem Zoogelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem Eingang und der Parkplätze), wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.
9. Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich erlaubt, wir bitten Sie jedoch Rücksicht auf die übrigen Zoobesucher zu nehmen und deren Rechte, am eigenen Bild und auf Datenschutz, gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Es darf nur in den für Besucherinnen und Besucher frei zugänglichen Bereichen fotografiert werden. Die Hinweise auf individuelle Fotografierverbote in einigen Bereichen sind zu beachten. Für private, nicht kommerzielle Zwecke wie Fotoalben (gedruckt oder online) dürfen Fotos und Filme in den erlaubten Bereichen gemacht werden. In manchen Bereichen ist das Fotografieren mit Blitz untersagt. Die Veröffentlichung von Fotos und Filmen/Filmausschnitten aus dem Opel-Zoo in Medien, die kommerziell vermarktet werden oder der kommerziellen Werbung von Produkten und Dienstleistungen, oder der Einwerbung von Spenden dienen (z. B.in Sozialen Medien, Büchern, Broschüren, Plakaten, Webseiten und DVDs), bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Opel-Zoo. Kommerziell ist jede Nutzung der Film- und Fotoaufnahmen welche nicht rein privaten Zwecken dient, sondern mit der Absicht der Erzielung von Umsatz oder Gewinn oder der Absicht zur Förderung von sonstigen Zwecken auch gemeinnütziger Art und Güte erfolgt. Für die Erteilung der Erlaubnis zur Veröffentlichung kann ein Entgelt erhoben werden.
Im übrigen gelten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Kunsturhebergesetztes (KUG)
10. Hausrecht
Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Zoogelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Zoogelände zu verweisen und rechtliche Schritte vorzunehmen.
Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Stunden sowie viel Spaß und Vergnügen beim Aufenthalt im Zoo.
OPEL-ZOO
Georg von Opel - Freigehege für Tierforschung
von Opel Hessische Zoostiftung
Stand: 08/2019
letzte Änderung: 10.07.2024